Wann kann ich erstmals einen Gesundheits-Check in Anspruch nehmen?
Erstmalig nach Abschluss der Versicherung (Erhalt der Versicherungspolizze) und Bezahlung der Erstprämie können Sie Ihren Gesundheits-Check Gutschein anfordern und Ihre Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen.
Wie oft kann ich einen Gesundheits-Check in Anspruch nehmen?
Sie können jedes zweite Kalenderjahr eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.
Welche Tarife beinhalten einen Gesundheits-Check?
Zu Grunde liegt die Sonderklasseversicherung mit Gesundheits-Check für die Tarife (G)XA, (G)XB, XG, XO, G(XQ), (G)PA, (G)PB, PG, PO, G(PQ)
Ihre Sonderklasse-Versicherung ist wertgesichert. Wenn Sie die Anpassung ablehnen, kann die Versicherung die Kosten der Vorsorgeuntersuchung nicht mehr zur Gänze übernehmen.
Kann ich Gesundheits-Check Gutscheine ansparen?
Ein Ansparen von Gutscheinen oder Nachholen von versäumten Jahren ist nicht möglich. Ein neuer Gesundheits-Check Gutschein kann jeweils ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr nach der vorangegangenen Vorsorgeuntersuchung (=Einlösung des Gutscheins bei der Gesundheitseinrichtung) beansprucht werden.
Kann ich den Gesundheits-Check bzw. den Gutschein übertragen?
Die Vorsorgeuntersuchung bzw. der Gesundheits-Check Gutschein gilt für die versicherte Person. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.
Wo finde ich alle Gesundheitseinrichtungen für den Gesundheits-Check?
Alle Gesundheitseinrichtungen werden im Internet umfassend in Wort und Bild beschrieben.
Wie komme ich zu meinem Gesundheits-Check Gutschein?
Sie können Ihren Gutschein einfach und bequem, rund um die Uhr und 7 Tage die Woche über eine Online-Bestellmaske abrufen. Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie per Mail Ihren persönlichen Gesundheits-Check Gutschein zugesandt. Gerne steht Ihnen für Fragen von Montag bis Freitag von 08.00 – 16.00 Uhr das Serviceteam zur Verfügung.